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Vergewaltigungslektüren
Zur Codierung sexueller Gewalt in Literatur und Recht
Christine Künzel
Buch-Kritik
Der
Status der Vergewaltigung bzw. der sexuellen Nötigung im modernen Strafrecht
ist immer noch ein ambivalenter. Häufiger als man gemeinhin denkt wird der
Frau immer noch weniger Glauben geschenkt als den männlichen Zeugen. Allein
die Tatsache, dass die betroffene Frau nicht als Klägerin, sondern als Nebenklägerin
aufzutreten hat, damit lediglich den Status einer Zeugin hat und zur Vereidigung
gezwungen werden kann, während der Angeklagte zur Not überhaupt nicht aussagen
muss, ist einer aufgeklärten Gesellschaft mehr als unangemessen - eigentlich
müsste allein diese Ungerechtigkeit jede Frau zur Revolutionärin machen.
Darüber hinaus kann Künzel überzeugend nachweisen, dass das Wort einer Frau
vor Gericht immer noch weniger zählt als das des Mannes: Frauen werden mehr
über ihre Taten als über ihre Sprache konstituiert. So kann es sein, dass
die Klage auf Vergewaltigung einer Frau, die bereits sexuellen Verkehr hatte,
absurderweise als weniger gewalttätig angesehen wird und milder bestraft
wird als die sexuelle Nötigung einer Jungfrau.
Am schwierigsten ist jedoch die Bewertung des Bewusstseinszustands der Frau
zum Zeitpunkt der Tat. Vergewaltigung im Schlaf, das geht doch gar nicht,
denkt sich so mancher Richter, und hat damit das Urteil (im Stillen für
sich) schon gefällt.
Künzel betreibt auch Sprachkritik. Die Rede vom "sexuellen Missbrauch" entlarvt
sie als unerträglichen Euphemismus einer androzentristischen Gesellschaft.
Er verdeckt die involvierte Gewalt und täuscht eine Art "Missverständnis"
zwischen dem liebeshungrigen Angreifer und dem Objekt seiner Begierde vor.
Nicht selten wird ein Angeklagter milder bestraft, wenn er vorgibt, sich
in die Nebenklägerin verliebt zu haben - so sei er quasi im Augenblick der
Tat nicht Herr seiner Sinne gewesen. Auch das jahrhundertealte Liebeskonzept
der stufenartigen Entwicklung einer körperlichen Beziehung, die fest geregelt
von schlichten Berührungen über den Kuss bis hin zu sexuellen Handlungen
reicht, ist laut Künzel noch fest in den Köpfen verankert. So glaubt mancher
Mann, dass er sich mit ein paar Küssen schon das Recht auf den Geschlechtsverkehr
erworben hat.
Ausgehend vom wohl berühmtesten Gedankenstrich der Literaturgeschichte,
dem Augenblick des "sexuellen Übergriffs" in Kleists "Die Marquise von O.",
beginnt Christine Künzel eine faszinierende Reise durch literaturwissenschaftliche
und juristische Diskurse. Ihr Interesse gilt dabei vor allem den Gemeinsamkeiten
von poetischen und rechtswissenschaftlichen Texten, aber auch Gerichtsakten.
Künzels Ansatz lehnt sich an Mieke Bals Versuch des fächerübergreifenden
Wissenschaftsbetriebs an. Es handelt sich um einen Ansatz, der die Lektüre
einer Disziplin mit den Techniken einer anderen betreibt - in diesem Fall
die Lektüre von juridischem Diskurs mit den Mitteln der Literaturwissenschaft.
Das liegt näher, als man auf den ersten Blick denkt: Schließlich geht es
vor Gericht vor allem um konkurrierende Erzählweisen, um die Frage, welche
"Geschichte" die glaubwürdigere ist, in welcher "Erzählung" mehr Wahrheit
schlummert.
Künzel gelingt es, in verständlicher Sprache den Leser zu fesseln, mehr
als jeder Krimi es könnte. In einer Relektüre von Kleists berühmter Novelle,
deren Zentrum die "unerhörte Begebenheit" einer ausgesparten sexuellen Nötigung
ist, versucht Künzel auch das häufig kritisierte Ende (Auflösung des Konflikts
durch eine Heirat), das man Kleist als unmotiviert vorwarf, neu zu bewerten
im Sinne einer Parodie. Das ist sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss,
aber durchaus der Diskussion wert.
Das Fallbeispiel des so genannten "Gynäkologen-Prozesses", der in den 80er-Jahren
Schlagzeilen machte, gibt einen faszinierenden und erschütternden Einblick
in die aktuelle Gerichtsbarkeit zum Thema sexuelle Nötigung. Wie hier mit
zweierlei Maß gemessen wird, wie hier vor allem zwei verschiedene Gerichte
die Akten und Zeugenaussagen völlig unterschiedlich "lesen" und im Anschluss
zu völlig verschiedenen Urteilen kommen (das Ergebnis in der Revision, die
eben auch eine "Re-Lektüre" ist: Freispruch), das lässt den Leser mit einem
unguten Gefühl zurück. "Vergewaltigungslektüren" macht wach, erschüttert
im positiven Sinn und macht vor allem den Kopf frei für eine bewusstere
Wahrnehmung der literarischen Dimensionen in den Gerichtssälen. Unbedingte
Leseempfehlung!
Tina Manske
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Literaturkritiken.de, Mai 2003 | |
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